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FAQs zu Markenrecht in München

Was versteht man unter Markenrecht?

Das Markenrecht schützt Kennzeichen wie Wortmarken, Bildmarken, Logos, Slogans oder sogar Hörmarken, mit denen Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar sind. Es sichert das geistige Eigentum Ihres Unternehmens und hilft, die Verwechslungsgefahr im Markt zu verhindern. Als Anwalt für Markenrecht in München beraten und vertreten wir Mandanten dabei, ihr Aushängeschild – die Marke – rechtssicher schützen zu lassen und gegen Markenrechtsverletzungen konsequent vorzugehen.

Nur eine eingetragene Marke bietet umfassenden Rechtsschutz. Mit einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim EUIPO oder der WIPO schaffen Sie klare Rechtsverhältnisse, verhindern Nachahmungen durch Wettbewerber und stärken die Marktposition. Eine starke Marke fördert die Bekanntheit, erhöht den Schutzumfang und steigert den Unternehmenswert – ob im klassischen Handel oder im E-Commerce.

Zu Beginn prüfen wir die Unterscheidungskraft Ihrer Marke und führen eine professionelle Markenrecherche, um ältere Rechte oder Konflikte im Bereich Markenrecht auszuschließen. Anschließend folgt die Markenanmeldung beim DPMA, beim EUIPO (Unionsmarke) oder die internationale Registrierung über die WIPO. Unsere Rechtsanwälte für Markenrecht begleiten Sie vom ersten Schritt bis zur Eintragung – einschließlich Beratung zur passenden Markenart (Wortmarke, Bildmarke, Farbmarke etc.).

Die amtlichen Kosten für eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt beginnen ab etwa 300 €. Hinzu kommen – abhängig von Klassen, Anmeldeform und rechtlicher Begleitung – die Kosten einer anwaltlichen Beratung. Durch kompetente Beratung stellen wir sicher, dass Sie nur die Leistungen in Anspruch nehmen, die tatsächlich notwendig sind.

Der Schutz einer eingetragenen Marke beträgt zunächst zehn Jahre und kann unbegrenzt oft verlängert werden. Solange die Marke genutzt wird und ihre Verkehrsgeltung besteht, bleibt sie ein dauerhaftes Schutzrecht.

Ja. Marken können lizenziert oder übertragen werden – etwa im Rahmen von Kooperationen, Franchise-Modellen oder gewerblichen Lizenzverträgen.
Unsere Kanzlei entwirft rechtssichere Verträge und sorgt dafür, dass Ihr Rechtsschutz und Ihre Kontrolle über das Zeichen gewahrt bleiben.

Mit einer professionellen Markenüberwachung prüfen wir laufend, ob Dritte identische oder ähnliche Marken beim Amt anmelden. So können wir frühzeitig gegen Konflikte vorgehen – etwa durch Widerspruch, Unterlassung, einstweilige Verfügungen oder die Geltendmachung von Schadensersatz. Dies ist ein zentraler Bestandteil einer wirksamen Markenverteidigung.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben. Unsere Rechtsanwälte prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und beraten Sie zu Unterlassung, Kosten, möglichen Gegenansprüchen oder einer einstweiligen Verfügung. Wir vertreten Mandanten bundesweit gegen Wettbewerber und sogenannte „Wettbewerbsvereine“.

Im gewerblichen Rechtsschutz überschneiden sich Markenrecht, Designrecht, Patentrecht, Domainrecht und teilweise Medienrecht. Unsere Kanzlei berät umfassend in allen Bereichen – einschließlich Schutzstrategie, Markenportfolio-Aufbau und Konfliktlösung vor Ämtern und Gerichten.

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Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sowie Personalvermittler senden ihre Unterlagen bitte als PDF an info@zierhut.com.
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